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Aktuelles Update: Med7 – Version 8.88 D
(ab Quartal 3/2025)

Um das neueste Update für Med7 zu downloaden, geben Sie bitte unten Ihren Nachnamen sowie Ihre Kundennummer ein und klicken Sie anschließend auf „Update downloaden“.

Aktuelles Update: Med7 – Version 8.88D
(ab Quartal 3/2025)

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Informationen zum aktuellen Update

Update-Info lesen

Med7 V8.88 31.07.25
– V8.88 D
Verbesserungen zur BDT-Import-Funktion
– V8.88 C
Lösung eines Problems bei der KV-Abrechnung
– V8.88 A, B
Allgemeine Verbesserungen
Verbesserung bei der Aktivierung der ePA
– Einsatz zum Quartal 3/2025
Neue Stammdateien und Prüfmodule
– Neue Funktion HGNC-Stammdatei (löst OMIM-Stammdatei ab Q3/2025 ab):
Für KV-Abrechnungen ab dem 3. Quartal 2025 dürfen keine OMIM-Codes (Erklärungen 31 bis 34) mehr zu einer Ziffer eingegeben werden. Stattdessen müssen ab Q3/2025 sog. HGNC-Gensymbole (neue Erklärungen 40 bis 42) verwendet werden. Dies gilt auch für Nachzüglerfälle aus früheren Quartalen. Zur komfortablen Übernahme von HGNC-Gensymbolen steht Ihnen bei der Ziffern-Eingabe die neue Funktion „HGNC-Stammdatei“ zur Verfügung, aus der Sie HGNC-Gensymbole nach Auswahl mit einem Klick übernehmen können. Außerdem können einzelne HGNC-Gensymbole als Favorit markiert werden, um bekannte HGNC-Gensymbole in Zukunft schnell und einfach zu übernehmen.
– Neue TI-Anwendungen elektronische Ersatzbescheinigung (eEB, für Kassenpatienten) und
Online-Check-In (OCI, für Privatpatienten):
Im Hauptmenü auf dem Versichertenkarten-Symbol steht Ihnen die neue Funktion „eEB“ zur Verfügung.
Vorgehen: Der Versicherte kann über die Kassen-App auf seinem Smartphone eine eEB bei seiner Kasse beantragen. Daraufhin sendet die Kasse die eEB an Ihre Praxis-KIM-Adresse. Hierzu muss dem Patienten zuerst Ihre Praxis-KIM-Adresse mitgeteilt werden. Dazu können Sie in der eEB-Funktion einen QR-Code für den Patienten auf dem Bildschirm anzeigen oder ausdrucken, der Ihre Praxis-KIM-Adresse enthält und vom Patienten mit der Kassen-App gescannt werden kann.
Alternativ können Sie – wenn der Patient bereits in Med7 angelegt ist – für den Patienten aus Med7 heraus eine eEB bei seiner Kasse beantragen (Funktion eEB -> eEB beantragen). Wenn die eEB beantragt wurde, sendet die Kasse die eEB in spätestens zehn Minuten an Ihre Praxis-
KIM-Adresse. Unter der Funktion „Hauptmenü -> eEB -> eEB oder OCI abrufen“ können Sie die eEB anschließend abrufen und mit einem Klick in die Patienten-Stammdaten übernehmen. Die eEB gilt als Versicherungsnachweis und wird mit der KV-Quartalsabrechnung an Ihre KV übertragen.
– Neue TI-Anwendung eMedikationsliste (ePA 3.0):
In dieser Med7-Version steht Ihnen unter der Rezeptfunktion als erste Anwendung der neuen ePA 3.0 die neue Funktion eML (elektronische Medikationsliste) zur Verfügung. In der eML werden alle digitalen Verordnungen des Patienten chronologisch angezeigt, die von Ihrer Praxis oder einer anderen Praxis als E-Rezept verordnet wurden.
Um Zugriff auf die eML des Patienten zu erhalten, ist zuvor eine Zugriffsberechtigung auf die ePA des Patienten erforderlich, die Med7 automatisch beim Einlesen der eGK einholt. Hierzu muss auf dem Arbeitsplatz, auf dem die eGK eingelesen wird, sowie auf jedem weiteren Arbeitsplatz, an dem die eML genutzt werden soll, einmalig unter „TI-Einstellungen (Hauptmenü oben rechts) -> ePA-Einstellungen“ die ePA-Funktion aktiviert werden.
Die ePA 3.0 wurde in Med7 mit modernster Technologie entwickelt, sodass Med7 den Verbindungsaufbau zur ePA sowie weitere ePA-Funktionen intelligent im Hintergrund ausführt, ohne dass es zu einer Unterbrechung der Arbeitsabläufe kommt, wie es bei manchen anderen Programmen der Fall ist.
Ob und für wie lange ein Zugriff auf die ePA des Patienten besteht, wird im Hauptmenü in der
Patientenansicht links neben dem Versichertenkarten-Symbol angezeigt. Nach dem Einlesen der eGK ist der Zugriff in der Regel für bis zu 90 Tage möglich, ohne dass die eGK des Patienten erneut eingelesen werden muss.

Med7 V8.87 11.04.25
– V8.87 A
Allgemeine Verbesserungen
– Einsatz zum Quartal 2/2025
Neue Stammdateien und Prüfmodule 

Med7 V8.86 18.03.25
– V8.86 A, B
Allgemeine Verbesserungen
– Einsatz zum Quartal 1/2025
Neue Stammdateien und Prüfmodule
– Neue Funktion „QS Ambulante Psychotherapie“:
In den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe müssen Therapeuten ab dem 01.01.2025 nach der Beeindigung einer Psychotherapie Informationen zur Diagnostik und Therapie in sog. QS-Bögen erfassen und diese am Ende des Quartals an die Datenannahmestelle ihrer KV übermitteln.
Med7 stellt Ihnen hierzu kostenfrei eine komfortable Funktionen zur Erfassung und zum Export der Bögen in eine Exportdatei zur Verfügung. Im Psychotherapie-Menü, in dem auch die Antragsdaten erfasst werden, kann zu jedem Antrag, sobald die Therapie beendet wurde, ein Bogen erstellt und ausgefüllt werden. Ein vollständig ausgefüllter Bogen kann anschließend für den Export markiert werden (das Markierfeld befindet sich sowohl ganz oben als auch ganz unten auf dem Bogen).
Am Ende des Quartals können alle für den Export markierten Bögen über die Funktion „Hauptmenü -> Abrechnung -> QS Ambulante Psychotherapie“ in eine Exportdatei exportiert werden. Wie bei der KV-Abrechnung wird die Exportdatei anschließend mit einem Prüfmodul geprüft und mit einem Kryptomodul verschlüsselt. Es werden immer zwei Exportdateien erstellt: eine Datei mit den Bogenfeldern und eine getrennte Datei mit den verschlüsselten Kontaktdaten der Patienten für eine sich eventuell anschließende Patientenbefragung im Rahmen des QS-Verfahrens. Beide Dateien sind verschlüsselt und müssen am Ende des Quartals, in der Regel spätestens am 21. Tag des Folgemonats, über das Online-Portal Ihrer KV hochgeladen werden. Sie erhalten nach dem Hochladen eine Prüfdatei von Ihrer KV, die Sie in Med7 über die Funktion „Prüfdatei der KV importieren“ (unten im Exportmenü) importieren können, um sich Rückmeldungen zu den einzelnen Bögen anzeigen zu lassen und die Bögen ggf. zu bearbeiten. Werden Bögen im Nachhinein bearbeitet oder gelöscht,
so fließen diese Änderungen automatisch in die Exportdatei des nächsten Quartals ein. Alternativ kann auch für das aktuelle Quartal eine neue Exportdatei mit den Änderungen erstellt und eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer KV über gewünschte Vorgehensweise und wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten zum Vorgehen an die Datenannahmestelle Ihrer KV.
– Neue Funktion „Hybrid-DRG-Abrechnung“:
In der Zifferneingabe steht Ihnen die neue Funktion „Hybrid-DRG“ zur Verfügung, um Leistungen des ambulanten Operierens mit Hilfe von Hybrid-DRG-Ziffern zu erfassen. Aus diesen erfassten Leistungen kann anschließend eine Hybrid-DRG-Abrechnungsdatei erstellt und bei Ihrer KV eingereicht werden. Ob der entsprechende Behandlungsfall mittels einer Hybrid-DRG statt einer EBM-Ziffer abgerechnet werden kann, muss zuvor über eine Grouper-Software ermittelt werden, die Ihnen in der Regel von Ihrer KV über deren Portal zur Verfügung gestellt wird.
Zur Erstellung der Hybrid-DRG-Abrechnungsdatei steht Ihnen die neue Funktion „Hauptmenü -> Abrechnung -> Hybrid-DRG-Abrechnung“ zur Verfügung. Wie bei der KV-Abrechnung wird
die erstellte Abrechnungsdatei mit dem KBV-Prüfmodul geprüft und anschließend mit dem Kryptomodul verschlüsselt. Im Gegensatz zur KV-Abrechnung ist die Abrechnung von Hybrid-DRG jedoch nicht quartalsgebunden, d.h. Abrechnungsdateien können auch mehrfach über das Quartal verteilt erstellt werden. In eine neue Abrechnung gehen folglich immer nur diejenigen Leistungen ein, die zuvor noch nicht abgerechnet wurden. Um dennoch Probeabrechnungen während des Quartals durchführen zu können, um Eingabefehler zu vermeiden, stehen Ihnen im Abrechnungsmenü die Optionen „Probeabrechnung“ und „Echtabrechnung“ zur Verfügung. Bei einer Probeabrechnung werden die abgerechneten Leistungen im Gegensatz zur Echtabrechnung im Anschluss nicht einer erstellten Abrechnung zugeordnet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer KV, ob Hybrid-DRG-Abrechnungsdateien jederzeit eingereicht werden können oder ob dies nur einmal am Ende des Quartals erfolgen soll. Bietet Ihre KV bspw. nur ein einmaliges Einreichen aller Fälle des Quartals am Ende des Quartals an, so sollte folglich auch nur eine Echtabrechnung am Ende des Quartals erstellt und eingereicht werden. Probeabrechnungen können hingegen jederzeit und beliebig oft durchgeführt werden.
– Angaben für das Implantatregister:
Die Angaben für das Implantatregister im Rahmen der KV-Abrechnung müssen ab dem 1. Quartal 2025 nicht mehr fallgebunden sondern leistungsgebunden erfasst werden. Bisher musste der Hash-String des Implantatregisters im Menü „Zusätze“ zum entsprechenden Quartal eingegeben werden. Ab dem 1. Quartal 2025 muss die Eingabe stattdessen zur entsprechenden Ziffer als Erklärung erfolgen. Klicken Sie hierzu im Menü „Ziffern- und Diagnoseneingabe“ als erstes auf die eingegebene Ziffer und anschließend auf der rechten Seite auf die neue Funktion „Implantatregister-Angaben“ (Symbol „Implantat“). Hier müssen neben dem Hash-String (Feld 5051) nun auch die Melde-ID (Feld 5050) und der Hash-Wert (Feld 5052) des Implantatregisters eingegeben werden. Es können zu jeder Ziffer auch mehrere Einträge (Melde-IDs) erfasst werden.

Installationsanweisungen

Nach dem Download beginnen Sie per Doppelklick auf die Datei, z. B. Med7v885.exe, das automatische Update von Med7. Ihre Daten werden automatisch in die neue Version übernommen.

War die Installation erfolgreich, so erscheint beim Aufrufen von Med7 im rechten oberen Bildschirmbereich des Hauptmenüs die neue Programmversion.

Wichtiger Hinweis: Eine aktuelle Java-Version, die zur Ausführung des KBV-Prüfmoduls benötigt wird, können Sie hier downloaden.

* Eingabe erforderlich

 Hardware-Mindestvoraussetzungen:

  • Windows 10
  • 1 GHz Prozessor
  • 1 GB Arbeitsspeicher
  • USB-Anschluss
  • Festplatte mind. 10 GB
  • Tastatur, Maus
  • Bildschirmauflösung mind. 800×600 Pixel

 

Empfohlen:

  • Windows 10 / 11
  • 1,7 GHz Prozessor oder höher
  • 2 GB Arbeitsspeicher
  • CD/DVD-Brenner
  • Lautsprecher, Mikrofon
  • Bildschirmauflösung 1024×768 Pixel oder höher
  • Älteres zugelassenes KVK-Lesegerät
  • eGK-Lesegerät: Med7 unterstützt die
    zertifizierten eGK-Lesegeräte (stationär und
    mobil) von Orga (Worldline). Eine Bestellung der
    eGK-Lesegeräte über Bitron bringt Ihnen
    Vorteile und Ersparnisse. Weitere
    Informationen erhalten Sie über unsere
    Hotline, Tel.: 069-8600 6850
  • Drucker: Laser- oder Tintenstrahldrucker mit
    seitlichem Einzug (für den Formulardruck), IBM/Epson-kompatibler Matrixdrucker oder zwei Drucker gleichzeitig mit Umschalter (z.B. Laserdrucker für Briefe und
    Matrixdrucker für Formulare)

 

Med7-Handbuch:

(Bitte mit der rechten Maustaste klicken, dann „Ziel speichern unter…“ wählen)

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